Bundeswirtschaftsministerium bringt Digitale Agenda voran

Das Bundeskabinett hat in einer Kabinettsitzung vier Maßnahmen beschlossen, mit denen Vorgaben der Digitalen Agenda 2014-2017 aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt werden.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) schafft Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. Er stellt klar, dass sie für das Verhalten von Dritten in ihrem WLAN nicht haften, wenn sie einfache Sicherheitsvorkehrungen beachten. Danach ist es ausreichend, wenn ein Betreiber sein WLAN angemessen gegen unberechtigten Zugriff sichert und sich die Zusicherung des Kunden eingeholt hat, keine Rechtsgutverletzung zu begehen. Eine Registrierung der Nutzer oder bestimmte Verschlüsselung des Netzes ist nicht vorgeschrieben. Die Bundesregierung will dadurch mehr öffentliche WLAN-Hotspots in deutschen Städten anstoßen, damit etwa Flughäfen, Cafés, Hotels oder Bürgerämter ihren Kunden und Gästen ihr WLAN anbieten.
Das gemeinsam vom Bundeswirtschaftsministerium und vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Eckpunktepapier Wagniskapital (PDF: 99 KB) soll Deutschland als Investitionsstandort für die Finanzierung junger Unternehmen in der Wachstumsphase international wettbewerbsfähig machen. Dafür wird das INVEST-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums deutlich ausgebaut.
Zudem einigte sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Position zur Strategie der EU-Kommission für einen Digitalen Binnenmarkt. In den Jahren 2015 und 2016 will die EU-Kommission 16 Maßnahmenpakete zu Internethandel, Datenschutz, Urheberrecht und zur Cybersicherheit auf den Weg bringen.
Mit der Strategie Intelligente Vernetzung will die Bundesregierung ein starkes Signal setzen, dass sie im Bereich der Digitalisierung ressortübergreifend und vernetzt vorangeht. Eine Open-Innovation-Plattform, sowie eine Online-Best-Practice-Landkarte geben dafür Anregungen und ermöglichen den Austausch zwischen den Akteuren des jeweiligen Sektors, technischen Experten, Unternehmen und Bürgern.
Quelle: BMWi

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