Bundesrat gibt grünes Licht für Elektromobilitätsgesetz

Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen profitieren künftig von Sonderprivilegien wie reduzierten Parkgebühren. Der Bundesrat hat dem Elektromobilitätsgesetz abschließend grünes Licht gegeben, obwohl einige der zuvor geforderten Änderungen nicht vollständig berücksichtigt wurden. Das Gesetz – kurz EmoG – regelt nun, dass es möglich ist,

  • für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren,
  • Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen und
  • Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. 

Außerdem legt das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten. Die Anforderungen an elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, werden genau definiert. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Um die Sonderegeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Das regelt eine gesonderte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Diese wird die richtige Kennzeichnung festlegen und den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnen, Sonderrechte für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen. Derzeit sind über 21.000 Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs.
Quelle: Bundesregierung / electrive.net

Print Friendly, PDF & Email
Tags: No tags

Comments are closed.