BAFA versendet Förderbescheide über mehr als eine Milliarde Euro für Investitionen in KWK

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet ab sofort die Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung. Dies ist möglich, nachdem die Europäische Kommission das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) am 24. Oktober beihilferechtlich freigegeben hat.

Planungssicherheit

Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Die Genehmigung der Europäischen Kommission gewährleistet Planungs- und Rechtssicherheit für die Branche und setzt positive Impulse für eine hocheffiziente Technologie."

Zuschlagszahlungen und Zulassungen

Das Fördervolumen von einer Milliarde Euro ist eine Hochrechnung der Gesamtförderung für KWK-Strom, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung für KWK-Strom wird dabei über eine Förderdauer von mehreren Jahren ausgezahlt. Netze und Speicher werden dagegen durch eine einmalige Zuschlagszahlung gefördert. Ab sofort ist auch die vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW über das elektronische Anzeigeverfahren freigeschaltet.
Quelle: BMWi

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