Ausweitung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken

Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, in zwölf Gewerken zur Meisterpflicht zurückzukehren. Wirtschaftspolitiker der Koalition kündigten die Wiedereinführung für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer an. Damit kommen zwölf von 52 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 kommen, aber nur für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz.

Zu der bekannt gemachten Ankündigung der Koalitionsfraktionen, in einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen zu wollen, erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

Die gemeinsame Erklärung der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, in einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen zu wollen und dem Bundestag in einem Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Handwerken vorzuschlagen, ist ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk. Zukunftssicherung und nachhaltige Unternehmensentwicklung im Handwerk werden so auf einer breiteren Basis möglich.

Seit der Novelle 2004 ist es zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen: weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz. Daher ist es gut, dass diese Fehlentwicklungen jetzt korrigiert werden sollen, um wieder mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz zu ermöglichen. Denn auch in Zukunft sollen Verbraucher ein qualitativ hochwertiges, ausbildungs- und betriebsnachhaltiges Handwerk vorfinden. Der Meisterbrief ist der Garant, um das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem und damit auch Fachkräfte im Handwerk für die Zukunft zu gewährleisten.

Insofern begrüßen wir außerordentlich, dass die Koalition jetzt einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht ins parlamentarische Verfahren einbringt. Wir plädieren nachdrücklich dafür, den Gesetzentwurf zügig im Parlament zu verabschieden. Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssen unabhängig davon die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehört nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk.

Quelle: ZDH

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