Neue Stoffbeschränkungen bei der Herstellung von Elektro(nik)geräten

Die RoHS-Richtlinie/ElektroStoffV verbietet nach aktueller Fassung die Verwendung von sechs Stoffen bei der Herstellung von Elektro(nik)geräten aufgrund ihrer schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE). Das Verbot greift ein, wenn ein Stoff oberhalb der zulässigen Höchstkonzentration von 0,1 Gewichtsprozent bzw. bei Cadmium 0,01 Gewichtsprozent enthalten ist. Die Gewichtsgrenze bezieht sich hierbei nicht auf das Produktgewicht als Ganzes, sondern gilt je homogenem Werkstoff. Als homogener Werkstoff gilt hierbei jede einzelne Produktkomponente, die nicht durch mechanische Vorgänge wie Abschrauben, Schneiden, Zerkleinern usw. in einzelne Werkstoffe zerlegt oder
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