Public Procurement Act: ZVEI sieht wichtige Schritte und fordert Praxistauglichkeit

Am 9. September will die EU-Kommission den Public Procurement Act (PPA) vorstellen. Die Verordnung soll das europäische Vergaberecht modernisieren und vereinheitlichen. ZVEI-Geschäftsführerin Sarah Bäumchen sieht wichtige Schritte in die richtige Richtung, mahnt aber auch der PPA müsse praxistauglicher werden:

„Die EU-Kommission geht mit ihrem Vorschlag wichtige Schritte in die richtige Richtung: Sie erkennt das enorme Potenzial der öffentlichen Beschaffung, welches etwa 15 Prozent des europäischen BIP ausmacht. Diesen Hebel muss Europa endlich strategisch nutzen.“

„Die bestehenden Vergaberichtlinien haben die Fragmentierung des Binnenmarkts bei öffentlichen Aufträgen nicht überwinden können. Der PPA schafft hier als unmittelbar anwendbare Verordnung Abhilfe. Er hat das Potential, grenzüberschreitende Beteiligungen an öffentlichen Ausschreibungen spürbar zu vereinfachen. Dazu gehört insbesondere auch, dass er Vergabeverfahren europaweit einfacher und praxistauglicher gestaltet. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf an dem Entwurf.“

„Der PPA stärkt die Berücksichtigung einer Best Price-Quality Ratio bei öffentlichen Beschaffungen. Das halten wir für richtig. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollte nicht nur der niedrigste Anschaffungspreis den Ausschlag geben, sondern der Wert einer Lösung über den gesamten Lebenszyklus hinweg. Aspekte wie Qualität, Energieeffizienz und Betriebskosten müssen also viel stärker in die Entscheidung miteinfließen.“

„Wir unterstützen maßvolle europäische Präferenzregeln für öffentliche Aufträge. Diese sollen aber nicht als protektionistisches Instrument in Form einer pauschalen Buy-European-Vorgabe angewendet werden. Es geht um eine dosierte, objektive und verhältnismäßige Reaktion, um europäische Resilienz und die Reziprozität von Handelsbeziehungen zu schützen. Die Kriterien müssen noch klarer und in Bezug auf andere EU-Instrumente wie etwa dem Industrial Accelerator Act einheitlich ausgestaltet werden.“

„Die EU-Kommission sieht eine umfangreiche Digitalisierung des europäischen Vergabewesens vor. Wir unterstützen bspw. das geplante europäische Beschaffungsökosystem, die Einführung elektronischer Eignungs- und Nachweismöglichkeiten und die Verankerung des Once-Only-Prinzips. Nun ist wichtig, dass dies tatsächlich zu einem Bürokratieabbau führt und eine Interoperabilität mit den bestehenden nationalen Systemen gewährleistet wird.“

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