Nach monatelangen Verhandlungen sind sich SPD und Union einig, welche neuen Regelungen für neue Heizungen gelten sollen. Ein Eckpunktepapier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht vor, dass die sogenannte 65-Prozent-Regelung im bisherigen Gebäudeenergiegesetz gestrichen wird. Sie verpflichtete bisher Eigentümer, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Das berichtet die Tagesschau.
Wer nun in Zukunft eine neue Heizung einbaut, kann neben einer Wärmepumpe, Fernwärme und hybriden Heizungsmodellen auch weiterhin eine einzelne Gas- oder Ölheizung einbauen. Die Koalition stärke damit die Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn Eigentümer wüssten am besten, was in ihren Heizungskeller besser passt, heißt es in dem Papier.
Schrittweise steigender Anteil von grünen Gasen
Voraussetzung dafür sei, dass diese Heizungen ab dem 1. Januar 2029 einen “zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe” nutzen. Das heißt, Verbraucher müssen einen Energielieferanten und einen Tarif wählen, der das gewährleistet.
Der Anteil “klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff” muss demnach ab 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg wolle die Koalition per Gesetz in drei Schritten festlegen. Damit liegt es nun bei den Energieanbietern, Tarife mit Bio-Anteil anzubieten.
Evaluierung im Jahr 2030
Im Eckpunktepapier heißt es dazu: Entsprechende Tarife mit Bio-Anteil würden bereits heute von den Gas- und Öllieferanten angeboten und könnten schon jetzt abgeschlossen werden. Der CO2-Preis entfalle für diesen klimafreundlichen Brennstoffanteil. Das dämpfe die Zusatzkosten dieser Tarife für die Verbraucher. Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten aber weiterhin, heißt es.
Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor das Ziel verfehle, werde nachgesteuert. Zudem brauche es noch eine Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen vom Vermieter.
Das sagt der BDH
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt das heute von der Bundesregierung vorgestellte Eckpunktepapier zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Damit wird aus Sicht des Spitzenverbandes der Heizungsindustrie die monatelange Hängepartie beendet. Angesichts des seit zwei Jahren rückläufigen Absatzmarktes war dieser Schritt überfällig.
Nach Auffassung des BDH schafft die geplante Reform mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und führt den Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung konsequent fort. Entscheidend sei nun die konkrete Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Mit dem Eckpunktepapier konkretisiert die Bundesregierung ihre Absicht, das bisherige „Heizungsgesetz“ abzulösen und die Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands zu modernisieren. Grundprinzip dabei ist: Was bisher sinnvoll und machbar war, bleibt es. Zusätzlich wird die Energiewirtschaft stärker in die Verantwortung genommen.
Positiv hebt der BDH insbesondere den Abbau bürokratischer Hürden, die größere Flexibilität und die geplante Entkopplung einzelner Maßnahmen von der kommunalen Wärmeplanung hervor. „Die Richtung stimmt: Der Wärmemarkt muss zurück zu mehr Fach- und Sachlichkeit. Weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass die dringend notwendige Modernisierung der Heizsysteme endlich wieder an Fahrt gewinnt. “, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt.
Von zentraler Bedeutung für Verbraucher und Branche ist aus Sicht des BDH die langfristige Stabilität der Förderinstrumente. Die zugesagte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 ist ein wesentliches Signal für Verbraucher, Hersteller, Handel und Handwerk. Investitionen in neue Technologien sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen setzen verlässliche politische Rahmenbedingungen voraus. „Unsere Branche hat in den vergangenen Jahren massiv investiert, insbesondere in Wärmepumpenkompetenzen und – Kapazitäten. Diese Investitionen brauchen Verlässlichkeit“, so Staudt weiter.
Die im Jahr 2030 vorgesehene Evaluierung bewertet der BDH grundsätzlich als sinnvoll, um Zielerreichung, Marktentwicklung und Wirksamkeit der Instrumente sachlich zu überprüfen. „Wir werden den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Ziel muss ein Rahmen sein, der die Modernisierung beschleunigt, industrielle Wertschöpfung in Deutschland stärkt und zugleich einen verlässlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet.“
Die deutsche Heizungsindustrie steht bereit, ihren Beitrag zu leisten.








