Das Jahresende 2025 markiert eine deutliche Kurskorrektur in der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung. Mit den Omnibus-Abstimmungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie mit gezielten Anpassungen der European Union Deforestation Regulation (EUDR) reagiert der europäische Gesetzgeber auf die Kritik aus Wirtschaft und Praxis.
Ziel der Anpassungen ist eine spürbare Entlastung der Unternehmen, eine Reduzierung übermäßiger Berichtspflichten und eine stärkere Fokussierung auf tatsächlich relevante Risiken. Welche Weichenstellungen hierfür vorgenommen wurden, beleuchtet dieser Beitrag.
CSRD
Der Anwendungsbereich der CSRD wird deutlich eingegrenzt. Künftig unterliegen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Zuvor galt die Berichtspflicht bereits ab 250 Beschäftigten sowie bei 40 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise 20 Millionen Euro Bilanzsumme. Damit scheidet ein erheblicher Teil der bislang betroffenen Unternehmen aus dem unmittelbaren Anwendungsbereich aus. Zugleich wird der zeitliche Anwendungsbeginn um zwei Jahre verschoben. Die erstmals verpflichtende Berichterstattung wird damit im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027 fällig.
Auch inhaltlich wird die CSRD neu ausgerichtet. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, sogenannten Value-Chain-Cap-Unternehmen, werden vor übermäßigen Informationsanforderungen aus der Lieferkette geschützt. Sie können die Weitergabe von Informationen verweigern, wenn diese über freiwillige Berichtsstandards hinausgehen.
Unverändert bleibt die Verpflichtung zur Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die hohe Komplexität und der Umfang der bisherigen Datenanforderungen hätten jedoch in der Praxis zu erheblichen administrativen Belastungen geführt. Vor diesem Hintergrund werden die ESRS durch die European Financial Reporting Advisory Group überarbeitet. Entsprechende Entwurfsfassungen liegen bereits vor. Durch die Streichung wenig relevanter Angaben und die Straffung narrativer Vorgaben wird die Berichterstattung deutlich anwendungsfreundlicher. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte wird um rund 61 Prozent reduziert, ohne den materiellen Gehalt der Berichterstattung zu verlieren.
Den gesamten Beitrag finden Sie in der neuen Ausgabe 01/2026 der ElektroWirtschaft.








