Aussetzung der EU-Entwaldungsverordnung: Schritt in die richtige Richtung?

“Die angekündigte Aussetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) lässt uns alle aufatmen. Dies wäre ein wichtiges Signal in so herausfordernden Zeiten: Brüssel hört die Nöte des Mittelstandes. Ich hoffe, dass die Zustimmung durch Parlament und Rat nur Formsache ist. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben, jetzt muss diese Verordnung auch inhaltlich sinnvoll überarbeitet werden“ fordert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zur Ankündigung von Kommissarin Jessika Roswall, die EUDR ein weiteres Jahr auszusetzen.

„Diesmal muss die Zeit wirklich genutzt werden. Die Kommission gibt selbst zu, dass das IT-System zur Abgabe der Sorgfaltserklärungen der erwarteten Belastung voraussichtlich nicht standhalten wird,“ so der Großhändler.
Und weiter: „Neben den fehlenden technischen Voraussetzungen braucht es dringend Vereinfachungen und Anpassungen am Verordnungstext selbst. Die EUDR muss so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis auch tatsächlich angewendet werden kann. Dazu gehört insbesondere, dass die Sorgfaltspflichten ausschließlich für den Erstinverkehrbringer gelten. Wiederholte Berichts- und Kontrollpflichten entlang der gesamten Lieferkette schaffen keinen Mehrwert, sondern erzeugen unnötige Bürokratie. Wer Bürokratieabbau verspricht, muss diesen Anspruch auch konsequent einlösen.“

„Auch wenn wir aufatmen, die Entscheidung kommt aus Unternehmersicht natürlich zu spät. In Vorbereitung auf das Inkrafttreten haben wir Unternehmen viel Zeit und Geld investiert. Brüssel muss verstehen, dass Bürokratieentlastung auch Verlässlichkeit bedeutet. Grundsätzlich gilt: Die EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung bedarf Reformen, deshalb ist es entscheidend, die Wirtschaft von Anfang an rechtzeitig und umfassend in die Gesetzgebungsprozesse einzubeziehen – um Situationen wie die aktuelle mit der EUDR künftig zu vermeiden,” schließt Jandura.

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