Die neue EU-Batterieverordnung

Die neue europäische Batterieverordnung (BattVO) ersetzt die EU-Batterierichtlinie von 2006 und bringt eine Vielzahl von Neuerungen mit sich. Sie ist bereits am 17. August 2023 in Kraft getreten und gilt ab dem 18. Februar 2024. Für einzelne Regelungen gelten längere Über­gangsfristen. Als EU-Verordnung wird die BattVO unverzüglich in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam und muss nicht mehr in nationales Recht überführt werden. Das deut­sche Batteriegesetz (BattG) wird entsprechend überarbeitet und regelt zukünftig weiterhin die Registrierungspflicht bei der Stiftung ear und die Zuständigkeiten der Behörden.

Während sich die EU-Batterierichtlinie und das BattG vor allem auf die umweltgerechte Samm­lung und Entsorgung von Batterien konzentrieren, zielt die BattVO auf Nach­haltigkeit, Langlebigkeit und Sicherheit im gesamten Lebens­zyklus ab. So stellt die neue Batt­VO spezifische Anforderungen für jeden Schritt …..

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