BGA: EU-Lieferkettenrichtlinie ein absoluter Tiefpunkt

Zu der heutigen Abstimmung im EU-Parlament zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA):

„Die geplante Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist für die Außenhandelsnation Deutschland ein absoluter Tiefpunkt. Die Vorhaben des Europäischen Parlaments schießen völlig über das Ziel hinaus und übertreffen selbst noch das verunglückte deutsche Lieferkettengesetz. Die heute zur Abstimmung gestellten Änderungsanträge machen den Entwurf nur marginal besser.“

Jandura weiter: „Die geplante Richtlinie ist für den Mittelstand schlichtweg nicht leistbar und stellt eine bürokratische Überforderung dar. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen für eine generelle Ausnahme von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), eine Maximalharmonisierung der nationalen Richtlinien und eine Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung einzusetzen.“

„In seiner jetzigen Form schädigt die Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen – insbesondere in den besonders schützenswerten Regionen der Welt. Die Diversifizierung der Lieferketten wird zusätzlich erschwert. Statt hier verantwortungsvolle europäische Unternehmen zu stärken, manövrieren wir uns immer mehr in die wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit“, so der BGA-Präsident.

Jandura kritisiert besonders, dass selbst mittelständische Unternehmen ab 250 Mitarbeiter und einem globalen Nettoumsatz von 40 Mio. durch die Richtlinie erfasst werden sollen. Zudem plant das Europäische Parlament, die Sorgfaltspflicht auf die gesamte Wertschöpfungskette der Unternehmen zu erstrecken. Damit werden Unternehmen auch verpflichtet zu überprüfen, wie die verkauften Produkte eingesetzt und benutzt werden. „Mittelständische Unternehmen sollen dann 23 Umwelt- und Menschenrechtsübereinkommen, 29 Menschenrechtskonventionen und -erklärungen, sowie 15 Umwelt- und Klimaschutzkonventionen einhalten und ihre sämtlichen Produkte überwachen. Wer soll das noch leisten? Am Ende droht bei Versäumnissen die zivilrechtliche Haftung. So regulieren wir uns selbst aus dem Wettbewerb. Diese Richtlinie ist ein echtes Konjunkturprogramm für alle außereuropäischen Konkurrenten“, so Jandura abschließend.

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