Sonepar formuliert eigenen “Purpose” und veröffentlicht Video

“Powering progress for future generations. Wir treiben den Fortschritt für zukünftige Generationen voran”, so lautet der Purpose von Sonepar, der am 19. März veröffenticht wurde.

Im Jahr 2022 hat man sich auf den Weg gemacht, den Purpose von Sonepar zu formulieren. Er beantwortet die Frage, warum es Sonepar als Unternehmen gibt und welchen positiven Einfluss das Unternehmen auf Kunden, die Gemeinschaft und die Welt um uns herum nehmen möchte.

LogiMAT in Stuttgart begrüßt Besucher

Mehr als 1.500 internationale Aussteller präsentieren mit zahlreichen Weltpremieren auf der LogiMAT 2024 einen vollständigen Überblick über das aktuelle Portfolio für Effizienz und Flexibilität in der Intralogistik. Die Kombination mit einem umfassenden Rahmenprogramm unterstreicht erneut den Ruf der LogiMAT als Messe mit Mehrwert wie auch als führende Präsentations-, Informations- und Kommunikationsplattform der Intralogistik-Branche.

„Das Gros der weltweit führenden Entwickler, Hersteller und Lösungsanbieter fokussiert mit seinen Exponaten auf der LogiMAT mindestens eines der drei Leitthemen“, erläutert Messeleiter Ruchty. „Das Spektrum reicht dabei von der Automatisierung und digitalen Transformation der Geschäftsprozesse, um dem Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen, über Energiesparoptionen und effizienten Ressourceneinsatz bis hin zu KI-basierten Instrumenten zur schnellen und intelligenten Analyse der erfassten Daten. Außerdem wird die Sicherung von IT-Netzen und Resilienz der Supply Chain thematisiert.“ Überdies sind in allen Ausstellersegmenten bereits Premieren zahlreicher Weltneuheiten und Innovationen angekündigt.

Elektroexporte starten mit leichtem Plus ins Jahr 2024

Zum Jahresbeginn 2024 konnten die Exporte der deutschen Elektro- und Digitalindustrie erstmals seit sechs Monaten wieder zulegen – wenn auch nur leicht mit einem Plus von 0,3 Prozent gegenüber Vorjahr auf 20,8 Milliarden Euro. „Getragen wurde der jüngste Anstieg dabei in erster Linie von einem wieder anziehenden China-Geschäft, das sich im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Fünftel erhöhte“, sagte ZVEI-Chefvolkswirt Dr. Andreas Gontermann.

Bei den Einfuhren elektrotechnischer und elektronischer Erzeugnisse nach Deutschland hat sich die Schwächephase dagegen noch fortgesetzt. So reduzierten sich die Importe im Januar um 7,2 Prozent gegenüber Vorjahr auf 21,3 Milliarden Euro. Die Abwärtsentwicklung hält hier seit August 2023 an.

Trotz der gegenläufigen Bewegungen fiel der branchenweite Handelsbilanzsaldo aus Ex- und Importen mit minus 0,5 Milliarden Euro im Januar dieses Jahres erneut negativ aus.

Die Elektrolieferungen in die Industrieländer sanken im Januar 2024 um 2,4 Prozent gegenüber Vorjahr auf 13,4 Milliarden Euro.

Auf der einen Seite konnten hier zweistellige Zuwächse bei den Ausfuhren nach Spanien (+ 14,0 Prozent auf 742 Mio. Euro) und in die Slowakei (+ 10,9 Prozent auf 245 Mio. Euro) erzielt werden. Auch die Exporte nach Frankreich (+ 5,8 Prozent auf 1,3 Mrd. Euro), Schweden (+ 3,2 Prozent auf 394 Mio. Euro) und Belgien (+ 1,1 Prozent auf 459 Mio. Euro) rangierten über Vorjahr.

Dagegen verfehlten die Branchenlieferungen nach Südkorea (- 0,5 Prozent auf 272 Mio. Euro), Dänemark (- 1,6 Prozent auf 223 Mio. Euro), in die Schweiz (- 4,0 Prozent auf 700 Mio. Euro), in die USA (- 4,3 Prozent auf 1,8 Mrd. Euro), nach Japan (- 5,9 Prozent auf 276 Mio. Euro), UK (- 6,2 Prozent auf 748 Mio. Euro), Österreich (- 7,9 Prozent auf 832 Mio. Euro), Tschechien (- 8,9 Prozent auf 833 Mio. Euro) und Italien (- 9,5 Prozent auf 1,0 Mrd. Euro) ihre jeweiligen Vorjahreswerte zum Teil deutlich. Die Elektroexporte in die Niederlande (- 12,4 Prozent auf 1,2 Mrd. Euro) und nach Taiwan (- 17,9 Prozent auf 215 Mio. Euro) sackten zu Jahresbeginn sogar zweistellig ab.

Die deutschen Elektroausfuhren in die Schwellenländer stiegen im Januar 2024 um 5,7 Prozent gegenüber Vorjahr auf 7,4 Milliarden Euro.

Insbesondere die Branchenlieferungen nach China – dem größten Einzelabnehmerland der Branche – legten mit einem Plus von 22,0 Prozent auf 2,3 Milliarden Euro kräftig zu. Auch bei den Exporten nach Mexiko (+ 9,5 Prozent auf 279 Mio. Euro), Südafrika (+ 4,7 Prozent auf 140 Mio. Euro), Polen (+ 3,4 Prozent auf 943 Mio. Euro), Rumänien (+ 2,1 PRozent auf 461 Mio. Euro), Malaysia (+ 0,5 Prozent auf 234 Mio. Euro) und Indien (+ 0,1 Prozent auf 225 Mio. Euro) wurden Anstiege vermeldet.

Demgegenüber gaben die Ausfuhren nach Brasilien (- 0,2 Prozent auf 141 Mio. Euro), in die Türkei (- 3,4 PRozent auf 328 Mio. Euro), nach Ungarn (- 6,6 % auf 660 Mio. €) sowie Thailand (- 14,7 Prozent auf 98 Mio. Euro) im Januar nach.

Die Elektroexporte in die Ukraine (+ 42,7 % auf 66 Mio. €) lagen deutlich über Vorjahr. Im Gegensatz dazu gingen die Lieferungen nach Russland im Januar 2024 weiter zurück, und zwar um 9,0 Prozent auf 48 Millionen Euro. „Verglichen mit ihrem Wert vor zwei Jahren, also im Januar 2022 und damit kurz vor Beginn des Ukraine-Kriegs, liegen die Branchenexporte nach Russland inzwischen um deutlich mehr als vier Fünftel niedriger“, so Gontermann.

Umweltfreundlich – bedienerfreundlich – anwendungsorientiert

RP-Group setzt neue Zeichen für die Sicherheit in Gebäuden

CoreCompact 24 ist ein von Grund auf neugestalteten 24 Volt Notlichtsystem. Die Anlage erfüllt moderne Anforderungen an Flexibilität, Erweiterbarkeit, Update- und Internetfähigkeit. Sie überzeugt durch einfache Inbetriebnahme und exzellente Wartbarkeit.

Die RP-Notleuchten sind in weiß und in schickem schwarz erhältlich. Ihre Formschönheit beweisen sie nicht nur durch ihre Design Award-Auszeichnungen. Ergänzende industrietaugliche Notleuchten in erhöhter Schutzklasse unterstreichen die hohe Anwendungsorientierung. Neu sind Einzelbatterieleuchten, die jetzt mit einem langlebigen Lithium-Akku ausgestattet wurden. Damit erhöht sich Lebensdauer deutlich. Zudem erhalten sie eine verlängerte 5 Jahres Garantie.

Digitalisierung kann 2030 mehr als 70 Millionen Tonnen CO2 einsparen – Beispiel Energie- und Gebäudesektor

Windräder, die mithilfe von Sensoren ihre Rotorblätter optimal an die Windstärke anpassen, Felder, die auf Basis von Satellitendaten sparsamer gedüngt werden, Fabriken, die dank KI hocheffizient produzieren und dabei Energie einsparen: Digitale Technologien können wesentlich dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele im Stichjahr 2030 erfüllt. Wie die neue Bitkom-Studie „Klimaeffekte der Digitalisierung“ zeigt, kann der jährliche CO2-Ausstoß in Deutschland 2030 um rund 73 Millionen Tonnen reduziert werden, sofern die Digitalisierung beschleunigt wird. Dabei handelt es sich um einen Netto-Effekt, bei dem die CO2-Emissionen durch die Nutzung dieser Technologien u.a. von Rechenzentren und Endgeräten bereits berücksichtigt sind. „Die Digitalisierung kann fast ein Viertel zu Deutschlands selbstgesteckten Klimazielen im Jahr 2030 beitragen“, sagt Bitkom-Vizepräsidentin Christina Raab anlässlich der Vorstellung der Studie. Schreitet die Digitalisierung nicht beschleunigt, sondern im bisherigen Tempo fort, lassen sich im Jahr 2030 Einsparungen von rund 50 Millionen Tonnen CO2 erzielen – das entspricht 16 Prozent der Zielvorgabe. 2022 lag Deutschlands CO2-Ausstoß noch bei 746 Millionen Tonnen, 2023 laut Prognose bei 673 Millionen Tonnen, 2030 soll er lediglich 438 Millionen Tonnen betragen. Raab: „Der Klimawandel wird immer stärker spürbar und seine Bewältigung dringender. Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. Mit der Digitalisierung besitzen wir einen starken Hebel, um die CO2-Emissionen deutlich zu senken und gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Je ambitionierter der Einsatz digitaler Technologien vorangetrieben wird, desto größer sind die Einsparungen.“

Die Bitkom-Studie „Klimaeffekte der Digitalisierung“ wurde von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsexperten von Accenture durchgeführt. In der Studie wird anhand dreier Projektionen zum künftigen CO2-Austoß untersucht, welchen CO2-Effekt der Einsatz digitaler Lösungen in den besonders relevanten Sektoren Energie, Gebäude, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft hat. Erstens eine pessimistische Projektion hoher CO2-Emissionen im Jahr 2030, zweitens eine optimistische Projektion niedriger Emissionen u.a. durch eine 85-prozentige Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energien. Im Folgenden werden die Klimaeffekte der Digitalisierung auf Basis einer dritten Projektion mittlerer CO2-Emissionen betrachtet. Sie bewegt sich mittig zwischen der pessimistischen und besonders optimistischen CO2-Projektion.

Welcher CO2-Ausstoß geht von den digitalen Technologien selbst aus? Auch diese Frage wird von der Studie beantwortet. Der Betrieb der Technologien, aber auch von Endgeräten wie Bildschirmen, Computern oder Tablets sowie der Betrieb der Netzinfrastruktur und der Rechenzentren verursachen mittelbar CO2-Emissionen. Wird die Digitalisierung beschleunigt vorangetrieben, wird der CO2-Fußabdruck der digitalen Technologien in den fünf Sektoren im Jahr 2030 in der mittleren der drei betrachteten Projektionen bei 3,8 Millionen Tonnen liegen. Setzt sich die Digitalisierung im bisherigen Tempo fort, liegt er bei 2,1 Millionen Tonnen.

Die Ergebnisse der Sektoren im Überblick:

  • Energie: Im Energiesektor entfalten digitale Technologien das größte CO2-Einsparpotenzial. Hier lassen sich bis zu 26,4 Millionen Tonnen CO2 bei einer beschleunigten Digitalisierung und 24,5 Millionen Tonnen CO2 bei einer Standard-Digitalisierung im Jahr 2030 einsparen. Ausschlaggebend sind hier zum einen Smart Grids, also intelligente Stromnetze, in denen Stromerzeugung und -verbrauch präzise gesteuert werden können. Sie nutzen Sensoren, Smart Meter und Echtzeit-Datenverarbeitung, um Angebot und Nachfrage nach Energie dynamisch auszugleichen. Zum anderen liegt hohes Einsparpotenzial in der smarten Produktion erneuerbarer Energien. Mithilfe digitaler Technologien wird die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuverlässiger und effizienter. So können etwa bei Solaranlagen die Paneele je nach Sonneneinstrahlung durch den Einsatz intelligenter Steuerungssysteme und Algorithmen optimal ausgerichtet und geneigt werden. Windräder können so die Windgeschwindigkeiten und -richtungen analysieren und die Position und Winkel ihrer Rotorblätter anpassen.
  • Gebäudesektor: Ein Zuhause, das die Heizkörper automatisch herunterstellt, wenn ein Fenster geöffnet wird, ein Büro, das die Klimaanlage je nach Wetterverhältnissen und Anzahl der anwesenden Personen intelligent regelt: Smart Homes und intelligente, vernetzte Gebäude können viel Energie einsparen. Bei einer Standard-Verbreitung smarter Gebäudetechnologien im privaten und gewerblichen Umfeld können laut Bitkom-Studie in 2030 rund 12,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Bis zu 18,3 Millionen Tonnen sind es, wenn die Verbreitung smarter Technologien beschleunigt vorangetrieben wird. „Bisherige Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden sind noch immer zu einseitig auf traditionelle Maßnahmen ausgerichtet. Den Kampf für das Klima gewinnen wir aber nicht allein mit dicker Dämmung, wir gewinnen ihn in erster Linie mit smarter Steuerung“, betont Bitkom-Vizepräsidentin Raab.
  • Industrie: In der industriellen Fertigung lassen sich bis zu 12,7 Millionen Tonnen CO2 bei einer beschleunigten Digitalisierung im Jahr 2030 einsparen – und 5,6 Millionen Tonnen bei einem Standard-Digitalisierungstempo. Eine maßgebliche Technologie ist zum einen die Automatisierung in der Produktion, bei der Anlagen und Maschinen, Werkstücke und ihre Bauteile miteinander vernetzt sind und Prozesse selbstständig unter möglichst geringem Material- und Energieeinsatz ablaufen. Zum anderen sorgt der sogenannte Digitale Zwilling für erhebliche CO2-Einsparungen: Diese virtuellen Abbilder von kompletten Produktions- und Betriebszyklen machen es möglich, dass Verfahren zunächst am digitalen statt am realen Objekt durchgeführt werden – so können massiv Material, Energie und Ressourcen gespart werden. Christina Raab: „Mit der Digitalisierung kann sich die Industrie zwei dringlichen Herausforderungen zugleich stellen: Sie wird nicht nur klimafreundlicher, sondern auch schneller und leistungsfähiger.“
  • Verkehr: Bis zu 9,3 Millionen Tonnen CO2 bei einer beschleunigten Digitalisierung und bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO2 bei einer Standard-Digitalisierung könnten im Jahr 2030 im Verkehrssektor eingespart werden. Potenziale liegen vor allem in einem digitalen Verkehrsnetz und einer digitalen Verkehrsoptimierung, bei der etwa Sensoren an der Straße oder GPS-Systeme in Autos Echtzeit-Daten liefern, mit denen Ampeln geschaltet, Verkehrsströme umgeleitet oder öffentliche Transportmittel verstärkt werden können. Bis zu 5,5 Millionen Tonnen CO2 können auf diese Weise eingespart werden. Eine smarte Logistik, die Leerfahrten von Lkws vermeidet und Frachtrouten optimiert, ist ebenfalls ein bedeutender Hebel.
  • Landwirtschaft: U.a. die Herstellung von Düngemitteln erfordert große Mengen Energie. Ein erheblicher Teil des Düngers erreicht nicht die Pflanzen auf dem Feld, sondern landet auf unbepflanzten Stellen und belastet oft das Grundwasser. Mithilfe digitaler Applikatoren und einer Analyse des Bodens können diese unerwünschten Effekte drastisch reduziert werden, indem Düngemittel präzise und punktgenau an den Pflanzen aufgebracht werden. Ein großer Effekt kann auch in der Nutztierhaltung erzielt werden. So können etwa digitale Tierhaltungssysteme den Gesundheitszustand und das Fütterungsmuster von Rindern oder Schweinen überwachen. So lassen sich nicht nur Krankheiten früher erkennen, sondern vor allem Methanemissionen reduzieren. Insgesamt lassen sich durch den Einsatz der genannten Technologien in der Landwirtschaft bis zu 6 Millionen Tonnen CO2 bei einer beschleunigten und bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO2 bei einer Standard-Digitalisierung einsparen.

„Digitaler Klimaschutz ist eine riesige Chance für die deutsche Wirtschaft. Die Unternehmen erhalten und steigern so ihre Wettbewerbsfähigkeit und sparen gleichzeitig CO2 ein“, sagt Bitkom-Vizepräsidentin Christina Raab. „Unternehmen, die noch keine Digitalstrategie haben, sollten sie umgehend aufsetzen und im Top-Management verankern. Vor allem: Die Unternehmen sollten ihre Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie mit der Digitalisierungsstrategie eng verzahnen.“ Auch die Politik sei gefragt, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit Beratungsangeboten und Förderprogrammen wie „Digital jetzt“ zu unterstützen. „Das zahlt nicht nur auf die Nachhaltigkeit ein, sondern macht die Unternehmen auch zukunftsfähig“, betont Raab. Insgesamt müssten digitale Maßnahmen als zentraler Baustein in sämtlichen Nachhaltigkeits- und Klimamaßnahmen und -strategien aufgegriffen werden. Wichtig ist aus Bitkom-Sicht auch, die Bereitstellung von Green Data zu beschleunigen. Öffentlich verfügbare Daten, z.B. zu Umwelt, Energieverbrauch oder Mobilität, können Umweltinnovationen hervorbringen, nachhaltige Geschäftsmodelle ermöglichen und effektivere Klimaschutzmaßnahmen fördern. Raab: „Die Senkung unserer CO2-Emissionen ist eine Mammutaufgabe: Seit 1990 hat Deutschland bereits viel erreicht und seine Emissionen um mehr als 40 Prozent reduziert, das BIP ist in der gleichen Zeit um 197 Prozent gewachsen. Jetzt geht es um die Twin-Transition: einen nachhaltigen Strukturwandel, der Klimaschutz und Digitalisierung intelligent verbindet.“

Die Lage der IT-Sicherheit: Cyberkriminalität wird professioneller

Mit seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jährlich einen umfassenden Überblick über die Bedrohungen im Cyberraum. Im Bericht für das Jahr 2023 kommt die Cybersicherheitsbehörde des Bundes zum Fazit: Die Bedrohung im Cyberraum ist so hoch wie nie zuvor.

Ransomware ist und bleibt die größte Bedrohung

Bei Cyberangriffen mit Ransomware beobachtet das BSI eine Verlagerung der Attacken: Nicht mehr nur große, zahlungskräftige Unternehmen stehen im Mittelpunkt, sondern zunehmend auch kleine und mittlere Organisationen sowie staatliche Institutionen und Kommunen. Insbesondere von erfolgreichen Cyberangriffen auf Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe sind die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes oft auch unmittelbar betroffen: So kann es dazu kommen, dass bürgernahe Dienstleistungen eine Zeit lang nicht zur Verfügung stehen oder persönliche Daten in die Hände Krimineller gelangen.

Cyberkriminalität wird professioneller

Wie die Realwirtschaft setzen auch Cyberkriminelle zunehmend auf Arbeitsteilung, einen wachsenden Dienstleistungscharakter und eine enge Vernetzung über Länder- und Branchengrenzen hinweg. Mit dem Konzept des „Cybercrime-as-a-Service“ agieren Cyberkriminelle immer professioneller, denn die Spezialisierung auf bestimmte Dienstleistungen ermöglicht es ihnen, ihre „Services“ gezielt zu entwickeln und einzusetzen.

Schwachstellen bei Software auf besorgniserregendem Niveau

Das BSI registriert immer mehr Schwachstellen in Software. Diese Schwachstellen sind oft das Einfallstor für Cyberkriminelle auf ihrem Weg zu einer Kompromittierung von Systemen und Netzwerken. Das BSI hat mit durchschnittlich knapp 70 neuen Schwachstellen in Software-Produkten pro Tag nicht nur rund ein Viertel mehr registriert als im Berichtszeitraum davor. Mit der Anzahl stieg auch ihre potenzielle Schadwirkung: Immer mehr Lücken (etwa jede sechste) werden als kritisch eingestuft.

Generative KI sorgt für neue Risiken, aber auch für neue Chancen

Mit ChatGPT, Bard und LlaMa sowie einer Vielzahl weiterer Tools ist Künstliche Intelligenz in einer breiten, auch wenig technikaffinen Öffentlichkeit angekommen. Diese Tools sind einfach zu bedienen und liefern eine hohe Qualität. Dabei können sie auch für kriminelle Zwecke missbraucht werden. So können sie dafür sorgen, dass sogenannte Deepfakes – manipulierte Bilder, Videos und Stimmen – immer authentischer werden und dadurch immer schwerer zu entlarven sind. Auch kann KI Phishing-Mails glaubwürdiger machen, im Social Web zu Desinformationskampagnen beitragen oder selbst Schadcode generieren – und das wesentlich schneller und zum Teil wesentlich besser als menschliche Cyberkriminelle. KI kann auch selbst zur Schwachstelle werden. Sie kann gehackt und missbräuchlich eingesetzt werden. Das stellt das Schwachstellenmanagement in Unternehmen und Behörden vor noch nie dagewesene Herausforderungen.

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die IT-Sicherheitslage in Deutschland

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine nahm im Berichtszeitraum weiterhin einen zentralen Platz in der öffentlichen Wahrnehmung ein. Vom BSI registrierte DDoS-Angriffe pro-russischer Aktivisten haben bisher aber nur wenig bis keinen bleibenden Schaden anrichten können. Das BSI ordnet die bisherigen Angriffe eher dem Bereich Propaganda zu, die Verunsicherung stiften und das Vertrauen in den Staat untergraben sollen. Allerdings kann sich diese Strategie auch ändern, die Vergangenheit hat das gezeigt.

Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) haben gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine wegweisende Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand am 7. März 2024 im Rahmen einer Liveübertragung zwischen den Messen DACH+HOLZ in Stuttgart sowie Light + Building in Frankfurt statt.

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk kommentiert: „Diese Vereinbarung wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren und insbesondere unsere Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren zu schützen.“

ZVEH-Präsident Stefan Ehinger ergänzt: „Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung umfasst die Anforderungen an Betriebe beider Verbände. Dem E-Handwerk war wichtig, ein am bewährten Sicherheitsstandard orientiertes Verfahren für die Kooperation weiterzuentwickeln. Wir haben deshalb nun das Arbeiten unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben durch unsere Elektrofachkräfte eingeführt und vertraglich abgesichert. Gleichzeitig definieren wir Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern auch durch E-Handwerksbetriebe.“

Anforderungen der Vereinbarung
„Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe“, macht Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, deutlich.

Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, erklärt: „Mit der Vereinbarung haben wir klargestellt, dass Dachdeckerbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen durchführen dürfen. Des Weiteren wurden Anforderungen an das Arbeiten in der Höhe festgeschrieben. Für alle Gewerke gilt: An PV-Anlagen auf Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüste vorhanden sind.“

Bestandteile dieser Vereinbarung sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten für Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung.

Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. April 2024 in Kraft. Sie stellt einen Meilenstein für die Sicherheit und Qualität in der Installation von Photovoltaikanlagen dar und unterstreicht das gemeinsame Engagement der beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften für höchste Standards in der Branche.

EU-Staaten einigen sich auf Lieferkettengesetz – für ZVEI “herber Rückschlag” und für BGA ein Sieg für Bürokratie

Das geplante EU-Lieferkettengesetz hat eine entscheidende Hürde genommen – trotz Widerstands in der deutschen Bundesregierung: Eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten unterstützt das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte, das berichtet unter anderem die Tagesschau.

Nach wochenlangen Debatten hat die Mehrheit der EU-Staaten für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft auf der Online-Plattform X mit. Das Europäische Parlament muss der Vorlage nun ebenso zustimmen. Dies gilt aber als sicher.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten, sicherstellen – also auch bei ihren Lieferanten. Unternehmen müssen nun künftig europaweit dokumentieren, dass von ihnen importierte Produkte aus Drittländern dort nicht zu Kinderarbeit oder Umweltschäden führen.

Gesetz abgeschwächt

Der angenommene Gesetzentwurf sieht dabei weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte das EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten.

Der neue Entwurf gilt nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt. EU-Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und Kommission hatten sich bereits im Dezember auf das Gesetz geeinigt.

Dazu äußert sich der ZVEI

„Die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes ist ein herber Rückschlag für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Damit wird der Überregulierung und der Überbürokratisierung in der EU neuen Vorschub geleistet, statt den nötigen Abbau von Bürokratie im Blick zu halten. Die großen Bedenken insbesondere des Mittelstands wurden damit unerwartet völlig zur Seite geschoben. Statt, wie von wirtschaftlicher Seite vorgeschlagen, einen neuen, praxisorientierten und pragmatisch angelegten Anlauf zu starten, werden die Unternehmen in Europa nun mit Pflichten konfrontiert, die sie nicht einhalten können. Hinzu kommt eine große Rechtsunsicherheit, da weiterhin wichtige Fragen der Haftung und Sanktionen, die sich in Drittländern ergeben können, ungeklärt sind. Das EU-Lieferkettengesetz schafft damit neue Hürden, die vermeidbar gewesen wären. Denn das eigentliche Ziel hätte sein müssen, ein Gesetz zu verabschieden, das den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen auf rechtssicheren und praxistauglichen Füßen vereint. So schwächt sich Europa abermals selbst.“

Und der BGA sagt

„Im letzten Moment hat nun ein erheblich abgeschwächter Entwurf für eine EU-Lieferkettenrichtlinie in Brüssel eine Mehrheit gefunden. Das Ergebnis ist deutlich besser als der ursprüngliche Entwurf. Das eigentliche Problem, die Weitergabe von Berichtspflichten an kleine und mittelständische Unternehmen, bleibt ungelöst. Die Belastungen des Mittelstands werden damit weiter steigen. Das Ergebnis ist kein Sieg für die Menschenrechte, sondern ein Sieg für die Bürokratie“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).

„Eine schlecht gemachte Richtlinie bleibt eine schlecht gemachte Richtlinie, da helfen auch keine Nachbesserungen. Sie hilft den Menschenrechten nicht und erschwert die Diversifizierung der Lieferketten“, so Dr. Dirk Jandura weiter. „Ich appelliere an die Bundesregierung, nun so schnell wie möglich das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu entschlacken.“

„Wir stecken mitten in einer wirtschaftlichen Krise. Der reduzierte Anwendungsbereich hilft dem Mittelstand bei der Weiterreichung von Berichtspflichten innerhalb der Lieferketten wenig. Eine einheitliche digitale Lösung, die alle Berichtspflichten vereint, ist nicht in Sicht. Auch ist die zivilrechtliche Haftung weiterhin Teil des Paketes. Das ist ganz klar ein politischer Deal auf Kosten der Wirtschaft. Europa hat ganz andere Probleme, die dringend angegangen werden müssen”, so der Außenhandelspräsident weiter.

„Als BGA stehen wir jedoch weiterhin zu den Absichten und Zielen, die in der Richtlinie verankert sind. Nur der Weg zur Erreichung war und ist der falsche. Ziel muss es sein, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsstandards ohne neue Berichtspflichten zu stärken. Mit unseren Mitgliedern stehen wir für einen Dialog bereit”, so schließt Jandura.

Die SHK+E Essen startet

Vom 19. bis 22. März 2024 trifft sich die Branche auf der SHK+E Essen. Rund 330 Aussteller aus 16 Ländern präsentieren in der Messe Essen ihre Produkte rund um Sanitär, Heizung, Klima und Elektro. Handwerker, Planer und weitere SHK-Profis aus Deutschland und den Nachbarländern erleben auf der Fachmesse marktreife Innovationen für ihre Kunden. Im Mittelpunkt des vielfältigen Angebots stehen in diesem Jahr die elektrische Wärmeerzeugung und effiziente Montagetechniken.

„Wir freuen uns, dass die SHK+E Essen nach der pandemiebedingten Verschiebung wieder zu ihrem gewohnten Zeitpunkt im Frühjahr stattfindet. Das war der ausdrückliche Wunsch der Branche, dem wir gerne entsprochen haben“, erklärt Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer der Messe Essen. Frank Hehl, Hauptgeschäftsführer im Fachverband SHK NRW, hält fest: „Das SHK-Handwerk hat eine Schlüsselrolle beim Erreichen der Energiewende. Die SHK+E Essen ist für alle Betriebe ein Pflichttermin, denn hier erleben sie die Produkte, die sie später bei ihren Kunden einbauen. Dafür sind Fachwissen und Know-how unerlässlich.“

Nachhaltigkeit von Wohnungslüftungsanlagen

Immer mehr Bauträger beschäftigen sich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), die Verunsicherung ist jedoch noch groß. Deshalb werden in vielen Fällen hohe Anforderungen an Herstellerdeklarationen gestellt, die in diesem Zusammenhang gar nicht eingehalten werden müssen.

Um für die Zukunft einen klaren Bilanzierungsrahmen zu schaffen, erarbeiten Hersteller von Wohnungslüftungsgeräten und -anlagen im Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) repräsentative Datensätze für die Ökobilanzierung von Wohnungslüftungsanlagen nach den Regeln des QNG. Die Datensätze ermöglichen voraussichtlich ab Mitte 2024 differenziertere Betrachtungsweisen und Berechnungen für Wohnungslüftungsanlagen, auch wenn diese detaillierteren Informationen und Daten für eine Nachweisführung derzeit nicht benötigt werden. Im Rahmen des QNG sind nämlich nur diejenigen Bauprodukte zu bewerten, die vor Ort, also bauseitig verarbeitet oder fest eingebaut werden. Für werksseitig fertigmontierte Produkte der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gelten die Anforderungen nicht.