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Elektrohandwerk

Elektro-Schrott-Gesetz: BVT-Praxisfolder zum Schutz vor Abmahnungen

02.11.2015
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Foto: pixabay

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) trat am 24. Oktober 2015 in Kraft. Damit wird der deutsche Einzelhandel erstmals verpflichtet, Elektrogeräte von seinen Kunden zurückzunehmen. Der Bundesverband Technik des Einzelhandels hat sich im Vorfeld erfolgreich für eine Befreiung kleinerer Händler von der Rücknahmepflicht eingesetzt und gleiche Rechte und Pflichten für stationären und Onlinehandel erreicht. Trotzdem kommt auf den Einzelhandel jede Menge Bürokratie zu, kritisiert der BVT-Vorsitzende Willi Klöcker, der sich zudem eine verbraucherfreundlichere Regelung gewünscht hatte: "Der Fachhandel nimmt als Service seit jeher freiwillig von seinen Kunden ausrangierte Elektro-Großgeräte zurück. Und das ohne große Bürokratie. Künftig müssen wir die Konsumenten umfassend informieren und beraten, uns registrieren, Müllmengen melden, im Zweifel externe Berater und Dienstleister einschalten und finanzieren. Und dann stellt sich noch die Frage, ob Otto Normalverbraucher in Zukunft - wie von der Politik gewünscht - seinen Haartrockner oder Rasierer in den Elektromarkt trägt. (...)"

Händler, die bereits heute freiwillig Elektrogeräte von ihren Kunden zurücknehmen, sollen bis 24. Januar 2016 ihre Rücknahmestelle bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter www.stiftung-ear.de registrieren. Stationäre und Onlinehändler, die über 400 Quadratmeter Verkaufs- oder Lagerfläche haben, müssen ab 24. Juli 2016 Elektro-Altgeräte kostenlos zurücknehmen, sich registrieren und jährlich ihre Müllmengen melden. Ebenfalls sollen sie ihre Kunden im Geschäft oder im Webshop über die Rücknahme informieren. Wie, wo und welche Elektrogeräte stationäre und Onlinehändler zurücknehmen müssen und zum Beispiel welche Registrierungs-, Melde- und Rücknahmeservices aktuell angeboten werden, beantwortet der BVT-Praxisfolder „E-Schrott im Handel“ (inklusive Tipps und Musterformulierung für Onlinehandel und stationäre Händler), der für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenlos, für Nichtmitglieder für eine Schutzgebühr von 50 Euro zzgl. MwSt. hier angefordert werden kann.

Quelle: BVT



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