Open Datacheck Elektro unterstützt Meldeprozess des Großhandels zur SCIP-Datenbank

Seit dem 5. Januar 2021 müssen Unternehmen Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einpflegen. Auch Händler müssen die von ihnen gehandelten Produkte melden. Denn im Kontext der REACH-Verordnung werden alle Vertreiber entlang der Lieferkette als Lieferanten gesehen. Bislang hat der deutsche Gesetzgeber zwar keine Eingabepflicht im Chemikaliengesetz festgeschrieben, aber es besteht eine generelle Informationspflicht an die ECHA. Die Erfüllung ist derzeit ausschließlich über die Datenbank möglich.

Wenn Produkte unverändert so weiterverkauft werden, wie der Hersteller sie liefert, genügt eine vereinfachte Meldung an die SCIP-Datenbank: Es kann im Submission-Portal auf den Eintrag des Lieferanten verwiesen werden. Hierfür benötigt der Großhandel jedoch für jedes Produkt die entsprechende SCIP-Nummer des Herstellers.

Open Datacheck hilft, diese Prozesse zu optimieren. Hersteller können ihre SCIP-Nummern über die Plattform (BMEcat) direkt an den Großhandel weitergeben, um so eine verordnungsgerechte Produktvermarktung zu ermöglichen.

Der Großhandel erhält die Nummern automatisch mit jeder Datenlieferung, entweder im BMEcat oder als separate Liste. Dadurch kann der vereinfachte Meldeprozess effizient umgesetzt werden.

Zusätzlich ist die Lieferung von SCIP-Nummern Teil der Qualitätsprüfung von Open Datacheck. Damit erscheint sie als statistische Information in der Open Datacheck Scorecard.

Weitere Informationen zu Open Datacheck erhalten Sie über das ITEK-Service-Team per Telefon unter 05251 / 1614 14 oder per E-Mail an service.elektro@open-datacheck.de.

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