Ladeinfrastruktur für E-Autos ist Pflicht

Mit dem neuen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist die Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos in Wohn- und Nichtwohngebäuden ab sofort verpflichtend.

Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss jede Parkfläche mit Schutzrohren für Elektro- und Datenleitungen ausgestattet werden.

Bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbeimmobilien ist ab sieben Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur vorzusehen.

Über eine Infrastruktur mit Leerrohren von FRÄNKISCHE sind Sie gut gerüstet.

Um in Zukunft Ladepunkte bedarfsgerecht errichten zu können bietet FRÄNKISCHE Produkte für eine sichere Leitungsinfrastruktur – ob bei Wohngebäuden, Gewerbebauten, im Parkraum oder im kommunalen Bereich.

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