Erhalt der Umlagefähigkeit von Breitbandkabelanschlüssen gefordert

Im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandkabelanschlüsse in Mietwohnungen diskutiert. Aus Sicht des ZVEI würde eine Abkehr vom heutigen Modell den weiteren Breitbandausbau in Deutschland unnötig behindern. Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda das Ziel gesetzt, Deutschland bis 2025 flächendeckend mit gigabitfähigen Netzen auszustatten. Um dies zu erreichen, bedarf es der Anstrengung aller Marktteilnehmer, einschließlich kleiner Netzbetreiber. Für ihre Investitionen in neue Netze brauchen die Unternehmen Planungssicherheit. Entfällt die Umlagefähigkeit, wird es den Unternehmen deutlich erschwert, die notwendige Finanzierung für den weiteren Netzausbau zu erhalten – dies kann nicht im Sinne der politischen Ziele sein.

Ein flächendeckend verfügbares und leistungsfähiges Breitbandnetz ist Voraussetzung für die Digitalisierung Deutschlands. Gerade im von der Pandemie geprägten Jahr 2020 erfahren wir, welche gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung die rasche Erreichung der Breitbandziele in Deutschland hat. Der ZVEI und seine Mitglieder sind in mehrfacher Hinsicht beteiligt: Als Hersteller von Komponenten der Kommunikationsnetze sind unsere Mitglieder Teil des Ökosystems der Netzinfrastruktur, und liefern die Basis für den Breitbandausbau. Als Anbieter von Produkten der smarten, vernetzten Welt treiben sie den Bedarf nach schnellen Datenautobahnen. Nicht zuletzt befindet sich unsere Industrie selbst im Wandel durch die Digitalisierung von Prozessen, und ist somit selbst Nachfrager einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur.

Quelle: ZVEI

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