Jetzt gilt: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge anmelden

Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu sind alle Betreiber von Ladeeinrichtungen seit der Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 verpflichtet. Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat VDE|FNN die VDE-Anwendungsregel “Technische Anschlussregeln Niederspannung” (TAR Niederspannung), die den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz regelt, aktualisiert. Neu sind konkrete Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dazu stellt VDE|FNN auch ein Formular für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen bereit. Die Anmeldung erfolgt vor der Errichtung durch den beauftragten Elektroinstallateur.

Heike Kerber, Geschäftsführerin des Regelsetzers VDE|FNN, erklärt, warum die Anmeldung wichtig ist:
Aus Sicht des Stromnetzes sind E-Autos neue, mobile Stromverbraucher mit relativ großer Leistung und hohem, schwer planbarem Energiebedarf. Ladevorgänge belasten das Netz zusätzlich und können weiteren Netzausbau notwendig machen. Das muss aber nicht sein, wenn Elektromobilität vorausschauend und gezielt ins Stromsystem integriert wird.” Damit Ladevorgänge bei Planung und Betrieb der Netze berücksichtigt werden können, müssen Netzbetreiber wissen, wo diese wirken. Ein Konzept zur bundesweiten Umsetzung eines zentralen Melderegisters für private Ladeinfrastruktur ist in Vorbereitung.

Die neue TAR Niederspannung definiert neben den technischen Anforderungen an Ladeeinrichtungen auch die an Speicher. Beispielweise sind erstmals Grenzwerte für Netzrückwirkungen von Speichern festgelegt.
Die TAR Niederspannung gilt für alle Bezugsanlagen in der Niederspannung. Die Anforderungen an Erzeugungsanlagen sind in der VDE-Anwendungsregel “Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz” (VDE-AR-N 4105) verankert. Langfristig ist geplant, beide Unterlagen in einem Regelwerk zu vereinen. Für Netzbetreiber, Elektrohandwerker und Hersteller, etwa von Schutzeinrichtungen, hat VDE|FNN mit der TAR Niederspannung ein anwenderfreundliches, kompaktes Basisregelwerk für diese Spannungsebene geschaffen. Die neue Anwendungsregel löst neun Unterlagen ab.

Die TAR Niederspannung ist in einem intensiven, konsensbasierten Prozess mit allen betroffenen Fachkreise entwickelt worden. Zwischen 2014 und 2016 haben Vertreter von Netzbetreibern, Herstellern, dem Elektrohandwerk und der Berufsgenossenschaft auf Basis des europäischen Network Code “Requirements for Generators” einen Entwurf erstellt. Diesen hat VDE|FNN im April 2017 veröffentlicht und um Änderungsvorschläge gebeten. Die rund 2.800 Stellungnahmen aus der Fachöffentlichkeit hat das verantwortliche Gremium im VDE|FNN geprüft und in einem Workshop mit allen Interessierten ausführlich diskutiert. Nach einem mehrstufigen Freigabeprozess, der auch die Notifizierung bei der EU-Kommission beinhaltete, ist die neue Anwendungsregel Technische Anschlussregeln Niederspannung am 8. März 2019 in Kraft getreten.

Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat VDE|FNN seine Anwendungsregel “Technische Anschlussregeln Niederspannung” (VDE-AR-N 4100) um Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge erweitert. Der Regelsetzer stellt darin auch ein Anmeldeformular bereit.

Quelle: VDE

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