Digitalisierung kann 2030 mehr als 70 Millionen Tonnen CO2 einsparen – Beispiel Energie- und Gebäudesektor

Windräder, die mithilfe von Sensoren ihre Rotorblätter optimal an die Windstärke anpassen, Felder, die auf Basis von Satellitendaten sparsamer gedüngt werden, Fabriken, die dank KI hocheffizient produzieren und dabei Energie einsparen: Digitale Technologien können wesentlich dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele im Stichjahr 2030 erfüllt. Wie die neue Bitkom-Studie „Klimaeffekte der Digitalisierung“ zeigt, kann der jährliche CO2-Ausstoß in Deutschland 2030 um rund 73 Millionen Tonnen reduziert werden, sofern die Digitalisierung beschleunigt wird. Dabei handelt es sich um einen Netto-Effekt, bei dem die CO2-Emissionen durch die Nutzung dieser Technologien u.a. von Rechenzentren und Endgeräten bereits berücksichtigt sind. „Die Digitalisierung kann fast ein Viertel zu Deutschlands selbstgesteckten Klimazielen im Jahr 2030 beitragen“, sagt Bitkom-Vizepräsidentin Christina Raab anlässlich der Vorstellung der Studie. Schreitet die Digitalisierung nicht beschleunigt, sondern im bisherigen Tempo fort, lassen sich im Jahr 2030 Einsparungen von rund 50 Millionen Tonnen CO2 erzielen – das entspricht 16 Prozent der Zielvorgabe. 2022 lag Deutschlands CO2-Ausstoß noch bei 746 Millionen Tonnen, 2023 laut Prognose bei 673 Millionen Tonnen, 2030 soll er lediglich 438 Millionen Tonnen betragen. Raab: „Der Klimawandel wird immer stärker spürbar und seine Bewältigung dringender. Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. Mit der Digitalisierung besitzen wir einen starken Hebel, um die CO2-Emissionen deutlich zu senken und gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Je ambitionierter der Einsatz digitaler Technologien vorangetrieben wird, desto größer sind die Einsparungen.“

Die Bitkom-Studie „Klimaeffekte der Digitalisierung“ wurde von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsexperten von Accenture durchgeführt. In der Studie wird anhand dreier Projektionen zum künftigen CO2-Austoß untersucht, welchen CO2-Effekt der Einsatz digitaler Lösungen in den besonders relevanten Sektoren Energie, Gebäude, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft hat. Erstens eine pessimistische Projektion hoher CO2-Emissionen im Jahr 2030, zweitens eine optimistische Projektion niedriger Emissionen u.a. durch eine 85-prozentige Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energien. Im Folgenden werden die Klimaeffekte der Digitalisierung auf Basis einer dritten Projektion mittlerer CO2-Emissionen betrachtet. Sie bewegt sich mittig zwischen der pessimistischen und besonders optimistischen CO2-Projektion.

Welcher CO2-Ausstoß geht von den digitalen Technologien selbst aus? Auch diese Frage wird von der Studie beantwortet. Der Betrieb der Technologien, aber auch von Endgeräten wie Bildschirmen, Computern oder Tablets sowie der Betrieb der Netzinfrastruktur und der Rechenzentren verursachen mittelbar CO2-Emissionen. Wird die Digitalisierung beschleunigt vorangetrieben, wird der CO2-Fußabdruck der digitalen Technologien in den fünf Sektoren im Jahr 2030 in der mittleren der drei betrachteten Projektionen bei 3,8 Millionen Tonnen liegen. Setzt sich die Digitalisierung im bisherigen Tempo fort, liegt er bei 2,1 Millionen Tonnen.

Die Ergebnisse der Sektoren im Überblick:

  • Energie: Im Energiesektor entfalten digitale Technologien das größte CO2-Einsparpotenzial. Hier lassen sich bis zu 26,4 Millionen Tonnen CO2 bei einer beschleunigten Digitalisierung und 24,5 Millionen Tonnen CO2 bei einer Standard-Digitalisierung im Jahr 2030 einsparen. Ausschlaggebend sind hier zum einen Smart Grids, also intelligente Stromnetze, in denen Stromerzeugung und -verbrauch präzise gesteuert werden können. Sie nutzen Sensoren, Smart Meter und Echtzeit-Datenverarbeitung, um Angebot und Nachfrage nach Energie dynamisch auszugleichen. Zum anderen liegt hohes Einsparpotenzial in der smarten Produktion erneuerbarer Energien. Mithilfe digitaler Technologien wird die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuverlässiger und effizienter. So können etwa bei Solaranlagen die Paneele je nach Sonneneinstrahlung durch den Einsatz intelligenter Steuerungssysteme und Algorithmen optimal ausgerichtet und geneigt werden. Windräder können so die Windgeschwindigkeiten und -richtungen analysieren und die Position und Winkel ihrer Rotorblätter anpassen.
  • Gebäudesektor: Ein Zuhause, das die Heizkörper automatisch herunterstellt, wenn ein Fenster geöffnet wird, ein Büro, das die Klimaanlage je nach Wetterverhältnissen und Anzahl der anwesenden Personen intelligent regelt: Smart Homes und intelligente, vernetzte Gebäude können viel Energie einsparen. Bei einer Standard-Verbreitung smarter Gebäudetechnologien im privaten und gewerblichen Umfeld können laut Bitkom-Studie in 2030 rund 12,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Bis zu 18,3 Millionen Tonnen sind es, wenn die Verbreitung smarter Technologien beschleunigt vorangetrieben wird. „Bisherige Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden sind noch immer zu einseitig auf traditionelle Maßnahmen ausgerichtet. Den Kampf für das Klima gewinnen wir aber nicht allein mit dicker Dämmung, wir gewinnen ihn in erster Linie mit smarter Steuerung“, betont Bitkom-Vizepräsidentin Raab.
  • Industrie: In der industriellen Fertigung lassen sich bis zu 12,7 Millionen Tonnen CO2 bei einer beschleunigten Digitalisierung im Jahr 2030 einsparen – und 5,6 Millionen Tonnen bei einem Standard-Digitalisierungstempo. Eine maßgebliche Technologie ist zum einen die Automatisierung in der Produktion, bei der Anlagen und Maschinen, Werkstücke und ihre Bauteile miteinander vernetzt sind und Prozesse selbstständig unter möglichst geringem Material- und Energieeinsatz ablaufen. Zum anderen sorgt der sogenannte Digitale Zwilling für erhebliche CO2-Einsparungen: Diese virtuellen Abbilder von kompletten Produktions- und Betriebszyklen machen es möglich, dass Verfahren zunächst am digitalen statt am realen Objekt durchgeführt werden – so können massiv Material, Energie und Ressourcen gespart werden. Christina Raab: „Mit der Digitalisierung kann sich die Industrie zwei dringlichen Herausforderungen zugleich stellen: Sie wird nicht nur klimafreundlicher, sondern auch schneller und leistungsfähiger.“
  • Verkehr: Bis zu 9,3 Millionen Tonnen CO2 bei einer beschleunigten Digitalisierung und bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO2 bei einer Standard-Digitalisierung könnten im Jahr 2030 im Verkehrssektor eingespart werden. Potenziale liegen vor allem in einem digitalen Verkehrsnetz und einer digitalen Verkehrsoptimierung, bei der etwa Sensoren an der Straße oder GPS-Systeme in Autos Echtzeit-Daten liefern, mit denen Ampeln geschaltet, Verkehrsströme umgeleitet oder öffentliche Transportmittel verstärkt werden können. Bis zu 5,5 Millionen Tonnen CO2 können auf diese Weise eingespart werden. Eine smarte Logistik, die Leerfahrten von Lkws vermeidet und Frachtrouten optimiert, ist ebenfalls ein bedeutender Hebel.
  • Landwirtschaft: U.a. die Herstellung von Düngemitteln erfordert große Mengen Energie. Ein erheblicher Teil des Düngers erreicht nicht die Pflanzen auf dem Feld, sondern landet auf unbepflanzten Stellen und belastet oft das Grundwasser. Mithilfe digitaler Applikatoren und einer Analyse des Bodens können diese unerwünschten Effekte drastisch reduziert werden, indem Düngemittel präzise und punktgenau an den Pflanzen aufgebracht werden. Ein großer Effekt kann auch in der Nutztierhaltung erzielt werden. So können etwa digitale Tierhaltungssysteme den Gesundheitszustand und das Fütterungsmuster von Rindern oder Schweinen überwachen. So lassen sich nicht nur Krankheiten früher erkennen, sondern vor allem Methanemissionen reduzieren. Insgesamt lassen sich durch den Einsatz der genannten Technologien in der Landwirtschaft bis zu 6 Millionen Tonnen CO2 bei einer beschleunigten und bis zu 3,5 Millionen Tonnen CO2 bei einer Standard-Digitalisierung einsparen.

„Digitaler Klimaschutz ist eine riesige Chance für die deutsche Wirtschaft. Die Unternehmen erhalten und steigern so ihre Wettbewerbsfähigkeit und sparen gleichzeitig CO2 ein“, sagt Bitkom-Vizepräsidentin Christina Raab. „Unternehmen, die noch keine Digitalstrategie haben, sollten sie umgehend aufsetzen und im Top-Management verankern. Vor allem: Die Unternehmen sollten ihre Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie mit der Digitalisierungsstrategie eng verzahnen.“ Auch die Politik sei gefragt, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit Beratungsangeboten und Förderprogrammen wie „Digital jetzt“ zu unterstützen. „Das zahlt nicht nur auf die Nachhaltigkeit ein, sondern macht die Unternehmen auch zukunftsfähig“, betont Raab. Insgesamt müssten digitale Maßnahmen als zentraler Baustein in sämtlichen Nachhaltigkeits- und Klimamaßnahmen und -strategien aufgegriffen werden. Wichtig ist aus Bitkom-Sicht auch, die Bereitstellung von Green Data zu beschleunigen. Öffentlich verfügbare Daten, z.B. zu Umwelt, Energieverbrauch oder Mobilität, können Umweltinnovationen hervorbringen, nachhaltige Geschäftsmodelle ermöglichen und effektivere Klimaschutzmaßnahmen fördern. Raab: „Die Senkung unserer CO2-Emissionen ist eine Mammutaufgabe: Seit 1990 hat Deutschland bereits viel erreicht und seine Emissionen um mehr als 40 Prozent reduziert, das BIP ist in der gleichen Zeit um 197 Prozent gewachsen. Jetzt geht es um die Twin-Transition: einen nachhaltigen Strukturwandel, der Klimaschutz und Digitalisierung intelligent verbindet.“

Die Lage der IT-Sicherheit: Cyberkriminalität wird professioneller

Mit seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jährlich einen umfassenden Überblick über die Bedrohungen im Cyberraum. Im Bericht für das Jahr 2023 kommt die Cybersicherheitsbehörde des Bundes zum Fazit: Die Bedrohung im Cyberraum ist so hoch wie nie zuvor.

Ransomware ist und bleibt die größte Bedrohung

Bei Cyberangriffen mit Ransomware beobachtet das BSI eine Verlagerung der Attacken: Nicht mehr nur große, zahlungskräftige Unternehmen stehen im Mittelpunkt, sondern zunehmend auch kleine und mittlere Organisationen sowie staatliche Institutionen und Kommunen. Insbesondere von erfolgreichen Cyberangriffen auf Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe sind die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes oft auch unmittelbar betroffen: So kann es dazu kommen, dass bürgernahe Dienstleistungen eine Zeit lang nicht zur Verfügung stehen oder persönliche Daten in die Hände Krimineller gelangen.

Cyberkriminalität wird professioneller

Wie die Realwirtschaft setzen auch Cyberkriminelle zunehmend auf Arbeitsteilung, einen wachsenden Dienstleistungscharakter und eine enge Vernetzung über Länder- und Branchengrenzen hinweg. Mit dem Konzept des „Cybercrime-as-a-Service“ agieren Cyberkriminelle immer professioneller, denn die Spezialisierung auf bestimmte Dienstleistungen ermöglicht es ihnen, ihre „Services“ gezielt zu entwickeln und einzusetzen.

Schwachstellen bei Software auf besorgniserregendem Niveau

Das BSI registriert immer mehr Schwachstellen in Software. Diese Schwachstellen sind oft das Einfallstor für Cyberkriminelle auf ihrem Weg zu einer Kompromittierung von Systemen und Netzwerken. Das BSI hat mit durchschnittlich knapp 70 neuen Schwachstellen in Software-Produkten pro Tag nicht nur rund ein Viertel mehr registriert als im Berichtszeitraum davor. Mit der Anzahl stieg auch ihre potenzielle Schadwirkung: Immer mehr Lücken (etwa jede sechste) werden als kritisch eingestuft.

Generative KI sorgt für neue Risiken, aber auch für neue Chancen

Mit ChatGPT, Bard und LlaMa sowie einer Vielzahl weiterer Tools ist Künstliche Intelligenz in einer breiten, auch wenig technikaffinen Öffentlichkeit angekommen. Diese Tools sind einfach zu bedienen und liefern eine hohe Qualität. Dabei können sie auch für kriminelle Zwecke missbraucht werden. So können sie dafür sorgen, dass sogenannte Deepfakes – manipulierte Bilder, Videos und Stimmen – immer authentischer werden und dadurch immer schwerer zu entlarven sind. Auch kann KI Phishing-Mails glaubwürdiger machen, im Social Web zu Desinformationskampagnen beitragen oder selbst Schadcode generieren – und das wesentlich schneller und zum Teil wesentlich besser als menschliche Cyberkriminelle. KI kann auch selbst zur Schwachstelle werden. Sie kann gehackt und missbräuchlich eingesetzt werden. Das stellt das Schwachstellenmanagement in Unternehmen und Behörden vor noch nie dagewesene Herausforderungen.

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die IT-Sicherheitslage in Deutschland

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine nahm im Berichtszeitraum weiterhin einen zentralen Platz in der öffentlichen Wahrnehmung ein. Vom BSI registrierte DDoS-Angriffe pro-russischer Aktivisten haben bisher aber nur wenig bis keinen bleibenden Schaden anrichten können. Das BSI ordnet die bisherigen Angriffe eher dem Bereich Propaganda zu, die Verunsicherung stiften und das Vertrauen in den Staat untergraben sollen. Allerdings kann sich diese Strategie auch ändern, die Vergangenheit hat das gezeigt.

Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) haben gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine wegweisende Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand am 7. März 2024 im Rahmen einer Liveübertragung zwischen den Messen DACH+HOLZ in Stuttgart sowie Light + Building in Frankfurt statt.

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk kommentiert: „Diese Vereinbarung wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren und insbesondere unsere Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren zu schützen.“

ZVEH-Präsident Stefan Ehinger ergänzt: „Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung umfasst die Anforderungen an Betriebe beider Verbände. Dem E-Handwerk war wichtig, ein am bewährten Sicherheitsstandard orientiertes Verfahren für die Kooperation weiterzuentwickeln. Wir haben deshalb nun das Arbeiten unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben durch unsere Elektrofachkräfte eingeführt und vertraglich abgesichert. Gleichzeitig definieren wir Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern auch durch E-Handwerksbetriebe.“

Anforderungen der Vereinbarung
„Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe“, macht Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, deutlich.

Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, erklärt: „Mit der Vereinbarung haben wir klargestellt, dass Dachdeckerbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen durchführen dürfen. Des Weiteren wurden Anforderungen an das Arbeiten in der Höhe festgeschrieben. Für alle Gewerke gilt: An PV-Anlagen auf Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüste vorhanden sind.“

Bestandteile dieser Vereinbarung sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten für Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung.

Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. April 2024 in Kraft. Sie stellt einen Meilenstein für die Sicherheit und Qualität in der Installation von Photovoltaikanlagen dar und unterstreicht das gemeinsame Engagement der beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften für höchste Standards in der Branche.

EU-Staaten einigen sich auf – für ZVEI “herber Rückschlag”

Das geplante EU-Lieferkettengesetz hat eine entscheidende Hürde genommen – trotz Widerstands in der deutschen Bundesregierung: Eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten unterstützt das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte, das berichtet unter anderem die Tagesschau.

Nach wochenlangen Debatten hat die Mehrheit der EU-Staaten für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz gestimmt. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft auf der Online-Plattform X mit. Das Europäische Parlament muss der Vorlage nun ebenso zustimmen. Dies gilt aber als sicher.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten, sicherstellen – also auch bei ihren Lieferanten. Unternehmen müssen nun künftig europaweit dokumentieren, dass von ihnen importierte Produkte aus Drittländern dort nicht zu Kinderarbeit oder Umweltschäden führen.

Gesetz abgeschwächt

Der angenommene Gesetzentwurf sieht dabei weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Zunächst sollte das EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten.

Der neue Entwurf gilt nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt. EU-Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und Kommission hatten sich bereits im Dezember auf das Gesetz geeinigt.

Dazu äußert sich der ZVEI

„Die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes ist ein herber Rückschlag für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Damit wird der Überregulierung und der Überbürokratisierung in der EU neuen Vorschub geleistet, statt den nötigen Abbau von Bürokratie im Blick zu halten. Die großen Bedenken insbesondere des Mittelstands wurden damit unerwartet völlig zur Seite geschoben. Statt, wie von wirtschaftlicher Seite vorgeschlagen, einen neuen, praxisorientierten und pragmatisch angelegten Anlauf zu starten, werden die Unternehmen in Europa nun mit Pflichten konfrontiert, die sie nicht einhalten können. Hinzu kommt eine große Rechtsunsicherheit, da weiterhin wichtige Fragen der Haftung und Sanktionen, die sich in Drittländern ergeben können, ungeklärt sind. Das EU-Lieferkettengesetz schafft damit neue Hürden, die vermeidbar gewesen wären. Denn das eigentliche Ziel hätte sein müssen, ein Gesetz zu verabschieden, das den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen auf rechtssicheren und praxistauglichen Füßen vereint. So schwächt sich Europa abermals selbst.“

Die SHK+E Essen startet

Vom 19. bis 22. März 2024 trifft sich die Branche auf der SHK+E Essen. Rund 330 Aussteller aus 16 Ländern präsentieren in der Messe Essen ihre Produkte rund um Sanitär, Heizung, Klima und Elektro. Handwerker, Planer und weitere SHK-Profis aus Deutschland und den Nachbarländern erleben auf der Fachmesse marktreife Innovationen für ihre Kunden. Im Mittelpunkt des vielfältigen Angebots stehen in diesem Jahr die elektrische Wärmeerzeugung und effiziente Montagetechniken.

„Wir freuen uns, dass die SHK+E Essen nach der pandemiebedingten Verschiebung wieder zu ihrem gewohnten Zeitpunkt im Frühjahr stattfindet. Das war der ausdrückliche Wunsch der Branche, dem wir gerne entsprochen haben“, erklärt Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer der Messe Essen. Frank Hehl, Hauptgeschäftsführer im Fachverband SHK NRW, hält fest: „Das SHK-Handwerk hat eine Schlüsselrolle beim Erreichen der Energiewende. Die SHK+E Essen ist für alle Betriebe ein Pflichttermin, denn hier erleben sie die Produkte, die sie später bei ihren Kunden einbauen. Dafür sind Fachwissen und Know-how unerlässlich.“

Nachhaltigkeit von Wohnungslüftungsanlagen

Immer mehr Bauträger beschäftigen sich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), die Verunsicherung ist jedoch noch groß. Deshalb werden in vielen Fällen hohe Anforderungen an Herstellerdeklarationen gestellt, die in diesem Zusammenhang gar nicht eingehalten werden müssen.

Um für die Zukunft einen klaren Bilanzierungsrahmen zu schaffen, erarbeiten Hersteller von Wohnungslüftungsgeräten und -anlagen im Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) repräsentative Datensätze für die Ökobilanzierung von Wohnungslüftungsanlagen nach den Regeln des QNG. Die Datensätze ermöglichen voraussichtlich ab Mitte 2024 differenziertere Betrachtungsweisen und Berechnungen für Wohnungslüftungsanlagen, auch wenn diese detaillierteren Informationen und Daten für eine Nachweisführung derzeit nicht benötigt werden. Im Rahmen des QNG sind nämlich nur diejenigen Bauprodukte zu bewerten, die vor Ort, also bauseitig verarbeitet oder fest eingebaut werden. Für werksseitig fertigmontierte Produkte der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gelten die Anforderungen nicht.

EU stimmt für “weltweit erstes KI-Gesetz”

Künstliche Intelligenz ist Teil des täglichen (Arbeits-)Lebens. Ein “historisches” EU-Regelwerk soll den Umgang jetzt sicherer machen. Für Handwerksbetriebe bedeutet das KI-Gesetz mehr Rechtssicherheit.

Das EU-Parlament gibt grünes Licht für schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union. Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich für das Gesetz. Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz. Demnach sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt diesen ersten Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Schon heute setzen viele Handwerksbetriebe auf Künstliche Intelligenz, etwa bei Stellenausschreibungen, der Lageroptimierung oder in der Kundenkommunikation – bislang jedoch ohne zu wissen, ob die angeschafften KI-Systeme künftig durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden oder nicht.

Mehr Rechtssicherheit für Handwerksbetriebe

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke freut sich deshalb, dass im nun angenommenen KI-Gesetz für niedrigschwellige Anwendungen keine oder nur geringe Transparenzverpflichtungen eingeführt worden sind. “Positiv ist zudem, dass sich Handwerksbetriebe auf das CE-Zeichen bei Hochrisiko-KI-Technologien verlassen werden können.” Diese Kennzeichnung belegt, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde, und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Detailfragen bleiben jedoch weiterhin offen. Etwa die Frage, inwieweit eine Anpassung der KI-Modelle eine sogenannte wesentliche Änderung darstellt und damit zu höheren Auflagen führen könnte. “Hier muss die EU-Kommission mit Leitlinien nachhelfen, denn fehlende Rechtssicherheit hemmt die Entwicklung von europäischen KI-Lösungen und verhindert, dass diese in Handwerksbetrieben noch umfangreicher eingesetzt werden können”, so Schwannecke.

Kein “Social Scoring” innerhalb der EU

Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten (“Social Scoring”). Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt. Und auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

In zwei Jahren soll das Gesetz vollständig umgesetzt sein

Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.

Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme außer Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.

Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschließen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

Wo kommt KI zum Einsatz?

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. 

Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

In Handwerksbetrieben kommen Chatbots, Bildverarbeitungs- oder Erkennungstools-Tools beispielsweise im Marketing, Vertrieb oder in der Prozessautomatisierung zum Einsatz.

Torsten Darkow ist neuer Country Manager Germany bei Delta Dore Rademacher

Torsten Darkow hat seit dem 1. Dezember 2023 die Position als Country Manager für die Weiterentwicklung des deutschen Markts bei Delta Dore Rademacher inne. „In meiner neuen Funktion habe ich es mir zum Ziel gesetzt, die Marke Rademacher zu stärken, die Sichtbarkeit für unsere Markenprodukte zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit unseren Profipartnern auszubauen“, erklärt Torsten Darkow. Der 55-Jährige bringt umfassende Erfahrung für die Aufgaben in Vertrieb und Marketing bei Delta Dore Rademacher mit.

Bevor er nach Rhede wechselte, war Darkow als Direktor DACH-Region beim italienischen Unternehmen Cembre SpA, Hersteller von elektrotechnischen Installationsprodukten, Kabelzubehör und Beschriftungstechnik, tätig. Davor arbeitete er elf Jahre in leitender Position bei der Gustav Klauke GmbH und verantwortete mehrere Jahre lang den Deutschland-Vertrieb der Knipex-Werk C. Gustav Putsch KG.

„Wie viele mittelständische deutsche Unternehmen steht Delta Dore Rademacher vor der Herausforderung, sich im nationalen und internationalen Wettbewerb zukunftsfähig aufzustellen. Gerade in Bereichen wie Smart Home, Smart Energy und Smart Grid befinden wir uns in einem turbulenten und dynamischen Prozess des Wandels“, so Torsten Darkow zur aktuellen Situation. „Für uns geht es nun darum, unsere Produkte, Anwendungen, Technologien und Investitionen dahingehend auszurichten, dass unsere Kunden in ihrem Zuhause Energie umweltfreundlicher nutzen können, ohne auf ihren gewohnten Lebensstandard und Komfort verzichten zu müssen“. Diese Aufgabe sei enorm spannend und erfordere sowohl strategischen Weitblick als auch eine profunde Marktkenntnis.

Messen leiden unter GDL-Streik und fordern Einigung

“Nichts” fährt mehr. Die Lokführer der Deutschen Bahn haben ihren Streik wie geplant bis Mittwochmorgen fortgesetzt. Beim zurückliegenden Streik kam die Ankündigung gegen 20 Uhr am Sonntagabend. Im Güterverkehr begann der Streik am Montag um 18 Uhr, im Personenverkehr in der Nacht zum Dienstag um 2 Uhr.

Darunter leiden neben den Fahrgästen auch die Wirtschaft auch die Messen, die deutsche Messewirtschaft fordert: “Einigen Sie sich endlich! Finden Sie eine langfristige, tragbare Lösung Ihres tiefsitzenden Konflikts – und zwar im Gespräch am Verhandlungstisch.

Dieser Streikaufruf der GDL war nicht mehr verhältnismäßig. Es ist erschütternd, wenn der Gewerkschaftschef die umweltfreundliche Bahn mutwillig zu einem unzuverlässigen Verkehrsmittel erklärt. Das wird langfristige Auswirkungen haben. Es ist nicht länger nachvollziehbar, wieso Millionen von Angestellten, Geschäftsreisenden und Messeteilnehmern die Bürde des seit Jahren schwelenden Konflikts zwischen DB und GDL tragen müssen. Kompromissfähigkeit ist eine demokratische Tugend. Nicht einen Tag länger darf dieser Tarifkonflikt auf dem Rücken der Kundschaft ausgetragen werden.

Deutschland ist Messeland Nummer 1 in der Welt. Das auch, weil auf Fahrpläne und Qualität beim Reisen zu den 70 Messeplätzen und mehr als 350 Messen pro Jahr Verlass war. Dieser Ruf wird derzeit ramponiert. Gerade im ersten Quartal des Jahres finden die meisten Messen in Deutschland statt. Schon durch die Streiks Anfang und Ende Januar waren wenigstens 20 starke nationale und internationale Leitmessen betroffen, vom jüngsten GDL-Streik ein weiteres Dutzend. An diesem Dienstag werden wenigstens drei internationale Messen in Deutschland durch den Streik in Mitleidenschaft gezogen. Partikularinteressen finden ihre Grenzen, wo sie der Allgemeinheit tiefgreifend schaden. Es reicht!”

Gebäudeenergieeffizienz: Parlament nimmt Pläne für CO2-ärmere Gebäude an

Am Dienstag nahm das Parlament bereits mit dem Rat vereinbarte Pläne an, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Außerdem sollen mehr Gebäude mit den schlechtesten Werten renoviert werden, und auch der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz soll besser werden.

Emissionsreduktionsziele

Ab 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Die Mitgliedstaaten können dabei das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial eines Gebäudes berücksichtigen, das das Treibhauspotenzial der für den Bau verwendeten Produkte von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung umfasst.

Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent senken.

Nach der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass sie die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.

Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.

Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung

Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen: Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab 2025 dürfen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. Weiter zugelassen sind dagegen finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen beispielsweise Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden.

Ausnahmen

Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich, und die EU-Staaten können beschließen, auch Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.

Pflichtsanierung einzelner Gebäude vom Tisch

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), zeigte sich zufrieden. Es sei gut und richtig, dass die verpflichtende Sanierung einzelner Gebäude zum Erreichen besserer Energieeffizienzklassen vom Tisch sei. Positiv sei zudem, dass Mitgliedstaaten und Eigentümern mehr Flexibilität eingeräumt werde als in den ursprünglichen Positionen von EU-Kommission und auch vom Parlament vorgesehen.

Bauministerin zufrieden

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wertete die Abstimmung als “großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor”. “Wir haben verstanden. Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert.” Ein Gebäude sei nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen. Eine pauschale Sanierungspflicht hätte zu sozialen Verwerfungen geführt, “die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind”.

Die Bundesbauministerin hat sich nach eigener Darstellung dafür eingesetzt, “dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintritt”.

Umweltverbände enttäuscht

Mehrere Umweltverbände hatten sich vor der Abstimmung enttäuscht über die Neufassung der Richtlinie gezeigt. Sie halten den ursprünglichen Entwurf für verwässert und werfen der Bundesregierung vor, von ihren ursprünglich ambitionierten Zielen abgerückt zu sein.

Die Umweltverbände spielen darauf an, dass die EU-Kommission ursprünglich harte Mindeststandards für Wohngebäude einführen wollte. Gedacht war, dass die jeweils 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude eines Landes saniert werden müssen. Kritiker hatten solche Pläne als Zwangssanierungen, vor allem zu Lasten Deutschlands, angesehen. Die starre Vorgabe wurde in den Verhandlungen gestrichen.